Flächen in Nadelitz und Posewald
Mecklenburg-Vorpommern, Vorpommern-Rügen
Objektdaten
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Objekt-Nr.MS73-1800-002226
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BundeslandMecklenburg-Vorpommern
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KreisVorpommern-Rügen
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GemeindePutbus, Stadt
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GemarkungNadelitz
Posewald -
ObjektartAcker und Grünland
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Größe2,3874 ha
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Orientierungswert (Kauf)nach Gebot
Objektbeschreibung
Wir bieten Ihnen ca. 1,77 ha Grünland (GZ: Ø 38) sowie ca. 0,62 ha übrige Fläche zum Kauf an. Die ausgeschriebenen Flurstücke sind bis 30.09.2027 zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet.
Weitere Informationen
Detaillierte Angaben zur Größe, Nutzungsart und Bonität der Flurstücke finden Sie als Anlage (Flurstücksliste). Für die Flurstücksgröße, die Größe der einzelnen Nutzungsarten, deren Bonität und die Bewirtschaftungsmöglichkeiten wird keine Gewähr übernommen. Die Katasterangaben stimmen teilweise nicht mit dem Feldblockkataster überein. Die Flächenangaben wurden anhand Luftbild und Feldblockkataster geschätzt (siehe Flurstücksliste). Die Teilflächen des Kaufgegenstandes, die Gegenstand der u.g. beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (Gewässerentwicklungskorridor) bzw. des nachfolgend benannten Gestattungsvertrages zur Umsetzung von Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sind, wurden mit der Nutzungsart "Sonstige Flächen" bzw. "Wasserflächen" bewertet.
Der Ausschreibungsgegenstand liegt im Biosphärenreservat Südost-Rügen und im Landschaftsschutzgebiet. Eine Teilfläche des Flurstücks 24 der Flur 1 der Gemarkung Posewald gehört zu einem gesetzlich geschützten Biotop gem. § 20 LNatG MV. Die gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen sind einzuhalten. Eine Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel wird ausgeschlossen.
Der Gewässerentwicklungskorridor des Wasserkörpers RUEG-1400 (Gewässername: Vilmnitzer Bach) wurde betreffend der Flurstücke 43, 48 und 87 der Flur 1 der Gemarkung Nadelitz der Gemeinde Putbus (Stadt) durch eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit zugunsten des Landes Mecklenburg-Vorpommern dinglich gesichert.
Dem Land Mecklenburg-Vorpommern wird das Recht eingeräumt, nach Maßgabe des beigefügten Lageplans, auf den in dem Lageplan gekennzeichneten Teilflächen (schwarz schraffiert) der Flurstücke 43 (537 m²), 48 (3.754 m²) und 87 (54 m²) der Flur 1 der Gemarkung Nadelitz einen Gewässerentwicklungskorridor des Wasserkörpers RUEG-1400 (Gewässername: Vilmnitzer Bach) einzurichten. Der (jeweilige) Eigentümer stellt sicher,
dass der Gewässerentwicklungskorridor
dauerhaft
ungenutzt
bleibt. Der Gewässerschutzstreifen wird, soweit er nicht bereits mit typischen Gehölzen bestanden ist, einer Sukzession/Bepflanzung überlassen, die eine Gehölzentwicklung ermöglicht. Der Gewässerschutzstreifen einschließlich Gewässerböschung und Wasserfläche steht als Raum für die naturnahe Gewässerentwicklung uneingeschränkt zur Verfügung. Die Ausübung des Rechts kann Dritten überlassen werden.
Verpachtung
Die Flächen sind bis zum 30.09.2027 zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet (Ausnahme: Teilflächen, die als Gewässerschutzstreifen dauerhaft ungenutzt bleiben).
Der Pachtvertrag ist für die Restlaufzeit vom Erwerber zu übernehmen.
Jagdliche Situation
Durch die regional zuständige Jagdgenossenschaft sind die Flächen zur jagdlichen Nutzung verpachtet.
Eintragungen im Grundbuch
Lastend auf Flurstück 43, 48 und 87 der Flur 1 der Gemarkung Nadelitz
Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Gewässerentwicklungskorridorrecht) für Land Mecklenburg-Vorpommern
Belastungen/ Beschränkungen
Lastend auf Flurstück 24 der Flur 1 der Gemarkung Posewald (Teilfläche von 1.152 m²)
Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist ab dem 01.10.2027 berechtigt, die im Lageplan gekennzeichnete Teilfläche (schwarz schraffier) des o.g. Flurstückes mit einer Fläche von 1.152m² als Gewässerentwicklungsfläche des Wasserkörpers „Vilmnitzer Bach, RUEG-1400“ zu renaturieren und mit Maßnahmen zur Umsetzung der WRRL zu entwickeln. Der (jeweilige) Eigentümer dieser Fläche stellt sicher, dass die vertragsgegenständliche
Gewässerentwicklungsfläche
ab dem 01.10.2027 dauerhaft ungenutzt
bleibt. Zu diesem Zweck darf das Land Mecklenburg-Vorpommern auf der betreffenden Fläche ab dem 01.10.2027 die für die Renaturierung erforderlichen Bau- und initialen Pflanzmaßnahmen durchführen und die errichteten Anlagen dauerhaft dort belassen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist auch befugt, ab dem 01.10.2027 die vertragsgegenständliche Fläche und dortige Anlagen zu unterhalten, zu pflegen und zu den vorgenannten Zwecken zu betreten.
Die Ausübung des Rechts kann Dritten überlassen werden.
Sonstiges
Die Zuwegung ist eigenständig zu klären.
Lage
Die Ortsteile Nadelitz und Posewald befinden sich östlich bzw. nordöstlich der Ortslage der Stadt Putbus, im südlichen Teil der Insel Rügen. Das Ausschreibungsobjekt ist nördlich der L29 zu finden.
Die dargestellte Position ist nur eine ungefähre Angabe der Lage.
Kontaktdaten
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NameFrau Morena Böhl
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FirmaBVVG - Niederlassung Mecklenburg-Vorpommern
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AdresseWerner-von-Siemens-Straße 4
19061 Schwerin -
Tel. Durchwahl


