Bergwerkseigentum Parchim/Grebbin, Kiese und Kiessande
Mecklenburg-Vorpommern, Ludwigslust-Parchim
Objektdaten
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Objekt-Nr.VV76-2450-000817
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BundeslandMecklenburg-Vorpommern
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KreisLudwigslust-Parchim
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GemeindeObere Warnow
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GemarkungGrebbin
Kossebade -
Flurstückkeine
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ObjektartBodenschätze-Interessenbekundung
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Größe844.989 m²
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OrientierungswertDie BVVG ruft zur Bekundung von Kaufinteresse unter Angabe von Preisvorstellungen auf.
Objektbeschreibung
Für das Bergwerkseigentum Parchim/Grebbin, Kiese und Kiessande zur Herstellung von Betonzuschlagstoffen, möchte die BVVG potentielle Käufer ermitteln und ruft hiermit zur Abgabe von Interessenbekundungen auf.
Das Bergwerksfeld ist mit 5 Bohrungen im Abstand von ca. 400 m rohstoffgeologisch erkundet. Mit den Bohrungen wurde eine zwischen 5 und 18 m mächtige Kiessandfolge nachgewiesen, die teilweise unter bis zu 3,7 m mächtigen Sanden in einem Sanderwurzelbereich der Brandenburger Hauptendmoräne lagert. Der Bericht aus dem Jahr 1986 liegt zur Einsichtnahme vor. Das Bergwerksfeld ist unverritzt.
Bergwerkseigentum
Parchim/Grebbin (Nr. 75/90/26)
Verliehen für den Bodenschatz
9.23, Kiese und Kiessande zur Herstellung von Betonzuschlagstoffen
Größe des Bergwerksfeldes
844.989 m²
Rechtliche Einordnung
Altes Recht: aufrechterhaltenes Bergwerkseigentum gemäß § 151 BBergG
Oberflächennutzung
Die Geländeoberfläche des Bergwerksfeldes wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt, untergeordnet als Verkehrswegefläche oder bebaute Fläche.
Ähnliches Bergwerkseigentum der BVVG
Im regionalen Umfeld stehen ebenfalls zum Verkauf das etwa 20 km nordwestlich liegende Bergwerkseigentum Basthorst und das etwa 25 km nordöstlich liegende Bergwerkseigentum Witzin 2, beide verliehen für den Bodenschatz 9.23, Kiese und Kiessande zur Herstellung von Betonzuschlagstoffen, vgl. gesonderte Prospekte.
Flächen der BVVG
Über dem Bergwerksfeld Parchim/Grebbin besitzt die BVVG keine Grundstücke.
LAGERSTÄTTE
Verfügbare Literaturquellen:
[1] Bauß, R. (1986): Suche Kiessand Parchim.- VEB K Geologische Forschung und Erkundung Halle - Stammbetrieb - BT Schwerin, Abteilung Lagerstättengeologie, Schwerin, 17.3.1986, 155 Blatt inkl. Anlagen,
[2] Petzka, M. (1986): Gutachterliche Stellungnahme zur Vorratsberechnung einschließlich Konditionenantrag: Suche Kiessand Parchim vom 17.3.1986, Bearbeiter Dr. R. Bauß u.a., Lagerstätten-Nr. 0207-2-0225-100 Dargelütz und 0207-2-0226-100 Grebbin. - VEB K GFE Halle – Stammbetrieb – BT Schwerin, GKO, im Auftrag der Staatlichen Vorratskommission, Schwerin, 25.04.1986, 7 Seiten zzgl.
Schneider, K. und Baer (1986): Standpunkt der Abteilung Lagerstättenvorräte des Ministeriums für Geologie zur Vorratsberechnung Kiessand Parchim, Bez. Schwerin. - Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik, Ministerium für Geologie, Abt. Lagerstättenvorräte, Berlin, 13.5.1986, 1 Seite und Goldbecher (1986): Beschlußprotokoll Nr. 628/2779 V/K über die staatliche Bestätigung der Konditionen und der Vorräte der Lagerstätte Kiessand Parchim, Bezirk Schwerin, bestehend aus den Lagerstättenteilen Dargelütz (Lagerstätten-Nr. 0207-2-02-25-100) und Grebbin (Lagerstätten-Nr. 0207-2-02-26-100) inkl. Auszug aus der Sitzungsniederschrift vom 21.5.1986. - Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik, Ministerium für Geologie, Vorsitzender der Staatlichen Vorratskommission, Berlin, 19.6.1986, 4 Blatt,
[3] Borowikow (1993): Rechnergestützte Vorratsberechnung von Lagerstätten, Objekt: Kiessand Parchim/Grebbin, Bergwerkseigentum-Nr. 75/90/26.- BFM GmbH Geologie und Umwelt, Berlin, 29.09.1993, 6 Seiten zzgl. 7 Anlagen,
[4] Karte der oberflächennahen Rohstoffe 1:200 000, Erl. Bl. CC 3134 Wittenberge, 102 S., 1 Kt, Hannover 2002,
[5] Kartenportal des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG), Abfrage zuletzt am 23.03.2022: Bohrpunktdarstellung.
Geologische Verhältnisse
Das Bergwerksfeld Parchim/Grebbin liegt ca. 10 km nördlich von Parchim in einem Sanderwurzelbereich vor der Brandenburger Hauptendmoräne. Die Kiessandlagerstätte ist dementsprechend geologisch begrenzt. Ihre Hangendgrenze liegt bei + 66,0 m NN im Norden und bei + 53,0 m NN im Süden.
Insgesamt wird für die Lagerstätte von folgendem Normalprofil ausgegangen:
0,2 - 0,4 m Mutterboden (Abraum)
0,0 - 3,7 m Feinsand bis Schluff, z.T. Mittelsand
Ø 1,8 m meist Nutzbares
0,0 - 1,0 m Geschiebelehm (Abraum)
5,0 - 18,0 m Kiessandfolge: Mittel-/Grobsand, kiesig
Ø 13,5 m Nutzbares
Liegendes: Fein- bis Mittelsand, stark toniger Schluff, Geschiebemergel
Die Mächtigkeit der nutzbaren Kiessandfolge variiert zwischen 5 und 18 m und liegt im Mittel bei etwa 13,5 m. Als überwiegend mit der Kiessandfolge verschneidbar wurden die hangenden Sande eingestuft, die liegenden Sande hingegen nicht.
Aus der Kiesverteilung wurde eine Schüttungsrichtung aus NW abgeleitet. Lagerungsstörungen wurden nicht nachgewiesen, sind jedoch aufgrund der vorkommenden Geschiebemergelreste nicht ausgeschlossen. Die Lagerstätte wurde dem Typ II zugeordnet. Sie reicht in den unabgedeckten oberen Grundwasserleiter hinein.
Untersuchungsstand
Im Jahre 1984 sind zum Nachweis von Kiessandvorräten fünf Erkundungsbohrungen mit insgesamt 96,5 Bohrmetern im Feld Grebbin abgeteuft und vollständig bemustert worden. Das vorschriftsmäßig verjüngte und bemusterte Bohrgut wurde anhand von 67 Einzelproben rohstofftechnologisch untersucht. Der Bohrlochabstand im Feld Grebbin betrug ca. 400 m.
Die 1986 berechneten Vorräte an im Trockenschnitt und im Nassschnitt gewinnbarem Sonstigen Kiessand und Betonkiessand sind als Vorräte der seinerzeitigen Klasse C2 staatlich bestätigt worden, vgl. [2].
Petrografische und qualitative Kennzeichnung
Für die ausgegrenzten Kiessande im Feld Grebbin wurden folgende Qualitätsparameter ermittelt:
Kiesgehalt > 2 mm: 10,5 - 19,8 M-% (15,2 M.-%), Abschlämmbares: 3,2 M.-%, organische Bestandteile zu über ca. 83 % heller als die Vergleichslösung, lösliche Chloride 0,00107 M.-%, Schwefelverbindungen: 0,0037 M.-%.
Petrografisch setzt sich der Rohstoff in der Kiessandfraktion 4 - 31,5 mm wie folgt zusammen: 43,5 M.-% Kristallin, 16,2 M.-% bzw. 0,4 M.-% paläozoischer Kalk und Schiefer, 13,5 M.-% prekretarzischer Sandstein, 2,2 M.-% Quarz, 16,6 M.-% Flint ohne Kruste, 4,5 M.-% Flint mit Kruste, 0,8 M.-% Phosphorit und 1,1 M.-% Kreidesedimenten (davon 0,5 M.-% sandig und 0,8 M.-% verkieselt).
Die Schüttdichte des Materials (feucht, eingerüttelt) wurde mit 1,68 t/m³ bestimmt. Der Fehlkornanteil liegt bei 4,3 M.-% und die Kiesdruckfestigkeit bei 6,6 M.-% (nach TGL 22963-2). Der Frostwiderstand variiert in Abhängigkeit von der Kornfraktion zwischen 1,0 und 1,4 M.-%.
Insgesamt wurden die stark schwankenden, relativ hohen Gehalte an Abschlämmbarem teilweise abgrenzungswirksam. Den teils zu hohen Beimengungen an organischer Substanz wurde hingegen kein negativer Einfluss zugemessen. Auch der über dem Grenzwert liegende Frostwiderstand wurde als unkritisch angesehen.
Mit einer Kieswäsche bestanden seinerzeit noch keine Erfahrungen.
Verwendungsmöglichkeiten
Bezüglich der ökonomischen Bewertung und der Verwendbarkeit der Rohstoffe griffen die Erkunder auf Kennwerte und Erfahrungen aus vergleichbaren Lagerstätten zurück (Witzin, Pinnow, Pulow, Langhagen).
Typischerweise werden die in den vergleichbaren Lagerstätten gegenwärtig gewonnenen Kiessande nach Aufbereitung als Betonkies, Betonkiessand sowie für die Kalksandstein- und Betonsteinproduktion eingesetzt. Die feinkörnigen Nutzschichtanteile werden zu Mauer- und Putzsand verarbeitet oder als Füll- und Bettungsmaterial verwendet.
Aus den Rohstoffen des zeitgleich mit dem Lagerstättenteil Grebbin erkundeten Teils Dargelütz werden gegenwärtig nach Aufbereitung Betonkiessande hergestellt.
Abbausituation
Das Bergwerksfeld Parchim/Grebbin ist unverritzt. Eine Nutzungskonzeption lag der Erkundung nicht zugrunde. Konkrete Vorstellungen über den Abbau sollten auf den Erkundungsergebnissen aufbauen und mit den künftigen Nutzern entsprechend der Bedarfssituation abgestimmt werden. Die Vorratsberechnung orientierte sich an den Eigenschaften der Lagerstätte, ihrer Lage zum Grundwasser und einem rationellen Einsatz der seinerzeit üblichen Abbauverfahren ohne Aufbereitung. Vorratsverluste wurden mit 20% berücksichtigt. Die Rohstoffmächtigkeit (Sonstiger Kiessand/Betonkiessand) oberhalb des Grundwasserspiegels beträgt am Standort Grebbin etwa 8 m. Der sich bei einem Abbau einstellende Freiwasserspiegel wird bei ca. 61,5 m NN erwartet. Bei vorschriftsmäßigem Abbau werden weder hydro- noch ingenieurgeologische Probleme erwartet.
In südlichen Lagerstättenbereich stehen unterhalb des Grundwasserspiegels Sonstige Kiessande/ Betonkiessande an, im nördlichen Lagerstättenbereich seinerzeit als Liegendes gewertete Sande.
Zum konkreten Planungsstand eines Aufschlusses und der Nachnutzung werden die Ausweisungen im geltenden Regionalen Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg und im Flächennutzungsplan der Gemeinde zu berücksichtigen sein, vgl. Rubrik RAUMORDNUNG. Eine frühzeitige Abstimmung mit der Gemeinde wird empfohlen.
Vorratssituation
Für das Erkundungsfeld Grebbin wurden im Jahr 1986 insgesamt 13,2 Mio. t Sonstiger Kiessand ungesiebt, darunter 6,998 Mio. t Betonkiessand 0/4 - 2, der Vorratsklassen C2 ermittelt und bestätigt (ca. 30 Mio. m³). Die Vorräte verteilen sich auf zwei Vorratsblöcke.
Der rechnergestützten Vorratsberechnung für Kiessande mit einer Körnung > 2 mm aus dem Jahr 1993 zufolge, sind auf einer Fläche von 742.400 m² etwa 8 m mächtige Kiessandvorräte im Trockenschnitt gewinnbar und auf einer 380.800 m² großen Fläche etwa 4,9 m mächtige Kiessandvorräte im Nassschnitt. Für die Berechnung wurden Sicherheitspfeiler zu Straßen ausgehalten und Böschungsverluste abgezogen. Insgesamt wurden 9,35 Mio. t gewinnbare Vorräte im Trockenschnitt und 2,64 Mio. t gewinnbare Vorräte im Nassschnitt ermittelt. Gemäß der Neuberechnung, vgl. [3], steht ein Kiessandvorrat von ca. 12 Mio. t an.
Industrielle Bedeutung
Die Lagerstätte ist aufgrund der Vorräte für den Großraum Schwerin und Parchim als regional wichtig einzustufen.
ÖFFENTLICHE PLANUNG
Landesplanerische Einordnung
In der Karte der raumordnerischen Festlegungen des Landesentwicklungsplans M-V 2016 ist für den Betrachtungsraum keine Planung eingetragen.
Quelle:
Landesentwicklungsplan (LEP) M-V 2016, beschlossen am 27.05.2016
Regionalplanerische Einordnung
Im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg sind 53 ha des knapp 85 ha großen Bergwerksfeldes als Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung Nr. 82 Parchim/Grebbin (Kiessande) ausgewiesen.
Quellen:
Regionales Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg gemäß Verordnung über das Regionale Raumentwicklungsprogramm, verkündet am 31.08.2011 im Gesetz- und Verordnungsblatt M-V (GVOBl. Nr. 17, 2011 S. 944), in Kraft getreten am 01.09.2011, BVVG-GIS
Windenergiepotential
Das Bergwerksfeld liegt in keinem Windgebiet.
Quellen:
Regionales Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg gemäß Verordnung über das Regionale Raumentwicklungsprogramm, verkündet am 31.08.2011 im Gesetz- und Verordnungsblatt M-V (GVOBl. Nr. 17, 2011 S. 944), in Kraft getreten am 01.09.2011 und am 15.11.2016 vom OVG Greifswald hinsichtlich der Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen für unwirksam erklärt - Urteil vom 31.01.2017-AZ 3 L 144/11, lfd. Teilfortschreibung Energie 3. Entwurf - Stand vom 26.05.2021, BVVG-GIS
Kommunale Planung
In der Karte der „2. Änderung des Teilflächennutzungsplans der Gemeinde Obere Warnow, Landkreis Ludwigslust-Parchim, Stand 28.03.2013“ ist das Bergwerksfeld Parchim/Grebbin mit seinem als Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung ausgewiesenen Anteil als Fläche für Abgrabungen oder für die Gewinnung von Bodenschätzen ausgewiesen. Auf dem östlichen Feldesteil, nördlich der Straße ist ein ca. 300 m breiter Aufforstungsstreifen dargestellt. Im Bereich des Solles nahe der südöstlichen Feldesbegrenzung sind das nach § 30 BNatSchG geschützte Biotop und ein Bodendenkmal vermerkt.
Hinweise auf etwaige Überplanungen des Bergwerksfeldes liegen nicht vor. Um etwaigen Bedenken vorzubeugen bietet sich zum konkreten Planungsstand eines Aufschlusses inkl. Folgenutzung eine enge Abstimmung mit der Gemeinde an.
Quellen:
BVVG-GIS, Hinweise der Gemeinde, Frau Philipp am 18.07.2017, Internetportal des Amtes Parchimer Umland nebst Verwaltungsportal - Abfrage zuletzt am 23.03.2022
SCHUTZGEBIETE / BELASTUNGEN
Trinkwasserschutz
Das Bergwerksfeld ist von Trinkwasserschutzgebieten nicht betroffen. Das Quellgebiet der Warnow befindet sich östlich, im Bereich der Ortslage Grebbin.
Quellen:
Regionales Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg gemäß Verordnung über das Regionale Raumentwicklungsprogramm, verkündet am 31.08.2011 im Gesetz- und Verordnungsblatt M-V (GVOBl. Nr. 17, 2011 S. 944), in Kraft getreten am 01.09.2011, BVVG-GIS und GAIA-MV professional
Naturschutz
Über dem Bergwerksfeld sind keine Schutzgebiete ausgewiesen.
Ein an der südöstlichen Feldesbegrenzung liegendes Soll besitzt den Status eines nach § 30 BNatSchG geschützten Biotops.
Quellen:
Stellungnahme des Umweltministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 25.03.1993, BVVG-GIS: Layer BfN-Schutzgebiete - Stand 03/2021
Bodendenkmale
Außerhalb des Bergwerksfeldes nahe der südöstlichen Feldesbegrenzung ist in der Karte der „2. Änderung des Teilflächennutzungsplans der Gemeinde Obere Warnow, Landkreis Ludwigslust-Parchim“ am/um das Soll ein Bodendenkmal eingetragen. Ca. 200 m südlich des Solles befindet sich ein Großsteingrab.
Es ist nicht auszuschließen, dass archäologische Relevanzbereiche betroffen sein könnten und zum konkreten Planungsstand eines Aufschlusses die Stellungnahme des Archäologischen Landesamtes einzuholen ist.
Quellen:
BVVG-GIS: Topograf
ische Karte TK 25
, Internetportal des Amtes Parchimer Umland nebst Verwaltungsportal - Abfrage zuletzt am 23.03.2022
Altlastenverdacht
Hinweise auf etwaige Altlasten liegen nicht vor und wurden nicht gesondert geprüft.
INFRASTRUKTUR / ERSCHLIEßUNG
Verkehrswege
Das Bergwerksfeld ist über das örtliche Straßennetz direkt an die nahegelegene Bundesstraße B 321 angebunden, so dass kurze Transportwege nach Schwerin (etwa 30 km) und Parchim (etwa 10 km) bestehen.
Versorgungsleitungen/-trassen
Ca. 200 m nordöstlich des Bergwerksfeldes verläuft eine Elektrofreileitung. Das Bergwerksfeld selbst wird nach den vorliegenden Informationen von keiner Versorgungsleitung geschnitten.
Quellen:
BVVG-GIS: Topografische Karte, Luftbild
Industriell-gewerbliche Standorte
Die nächstgelegenen größeren industriell-gewerblichen Standorte befinden sich in Parchim und in der Landeshauptstadt Schwerin.
BESONDERHEITEN
Dauerhafte
Beschränkungen
Die den geltenden Standards entsprechenden Abstände zu schützenswerten Objekten, Ortslagen und öffentlichen Straßen sind einzuhalten.
Hinzuweisen sind insbesondere auf das als Biotop besonders geschützte Soll am südöstlichen Feldesrand und die benachbarte Lage zur Ortschaft Grebbin.
Erweiterungsmöglichkeiten
Die rohstoffgeologisch bekannte Kiessandlagerstätte Parchim/Grebbin ist gemäß KOR 50 auf das Bergwerksfeld selbst beschränkt. Das dazugehörende Höffigkeitsgebiet setzt sich teilweise in südwestliche Richtung fort.
DOKUMENTATION
Erkundungsberichte, Gutachten, Prospekte
Die unter der Rubrik LAGERSTÄTTE genannten Quellen sind, soweit sie nicht ohnehin öffentlich sind, bei der BVVG nach Terminvereinbarung einsehbar.
Haftungsausschluss
Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH stellt die Inhalte dieses Produktblattes mit Sorgfalt zusammen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr. Die Angaben dienen nur der unverbindlichen allgemeinen Information und ersetzen nicht die individuelle Befassung mit dem Objekt.
Stand der Informationen: 04/2022
ZUR BEACHTUNG
- Bei dem Bergwerkseigentum Parchim/Grebbin handelt es sich um Bergbauberechtigungen im Sinne des Bundesberggesetzes (BBergG) vom 13.08.1980 (BGBl I S. 1310), in seiner aktuellen Fassung in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des Einigungsvertragsgesetzes vom 23. 09.1990 (BGBl II S. 885), dem Gesetz zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen vom 15.04.1996 (BGBl I S. 602) und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben vom 13.07.1990 (BGBl I S. 1420) in seiner aktuellen Fassung.
- Das BBergG unterscheidet die bergbauliche Berechtigung und ihre Ausübung. Die Bergbauberechtigung vermittelt nur eine Rechtsposition, der Unternehmer erhält das Recht, Bodenschätze aufzusuchen und zu gewinnen. Er darf jedoch von dieser Berechtigung nicht ohne weiteres Gebrauch machen, zur Ausübung der Berechtigung, also zum tatsächlichen Abbau von Bodenschätzen kommt es erst, wenn der entsprechende Betriebsplan aufgestellt und von der zuständigen Bergbehörde zugelassen worden ist.
- Es gelten die Regelungen für Bergwerkseigentum nach § 151 BBergG.
- Die Grundstücke über dem Bergwerksfeld Parchim/Grebbin gehören nicht zum Bergwerkseigentum.
Die Besichtigung des Bergwerksfeldes kann von öffentlichen Straßen und Wegen aus erfolgen. Wir weisen darauf hin, dass das ungenehmigte Befahren der das Bergwerksfeld überdeckenden Grundstücke nicht gestattet ist.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR INTERESSENBEKUNDUNG
Die BVVG veröffentlicht auf ihrer Webseite in Abständen Informationen zum ihr verfügbaren Bergwerkseigentum.
Die Informationen dienen einem ersten Überblick zum jeweiligen Bergwerkseigentum. Interessenten können Ihr Erwerbsinteresse unter Angaben des betreffenden Bergwerkseigentums - vorzugsweise schriftlich - gegenüber der BVVG-Zentrale bekunden.
Die Vermarktung/Veräußerung des Bergwerkseigentums erfolgt grundsätzlich über öffentliche Ausschreibungen, um einem breiten Bewerberkreis die Möglichkeit zur Gebotsabgabe zu geben. Die Reihenfolge für die Ausschreibung des Bergwerkseigentums legt die BVVG intern fest; vorliegende Interessenbekundungen werden hierbei nach Möglichkeit berücksichtigt. In jedem Fall werden diejenigen Interessenten, deren Erwerbsinteresse zum Ausschreibungsbeginn bei der BVVG aktenkundig ist, über die Ausschreibung schriftlich informiert.
Nach vorheriger Terminabsprache mit dem o. g. Ansprechpartner kann in den Räumen der BVVG-Zentrale in ggf. vorhandene detaillierte Unterlagen zu dem jeweiligen Bergwerkseigentum Einsicht genommen werden.
Lage
Das Bergwerksfeld Parchim/Grebbin in Westmecklenburg liegt etwa 30 km östlich der Landeshauptstadt Schwerin. Es befindet sich im südlichen Bereich der Mecklenburger Seenplatte nördlich von Parchim, westlich der Ortslage Grebbin und ist über die Bundesstraße B 321 in Verbindung mit dem lokalen Straßennetz zu erreichen.
Die dargestellte Position ist nur eine ungefähre Angabe der Lage.
Kontaktdaten
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NameFrau Dr. Sabine Dietrich
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FirmaBVVG - Bereich Verkauf/Verpachtung
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AdresseSchönhauser Allee 120
10437 Berlin -
Tel. Durchwahl