Bergwerkseigentum Wesenberg-Süd, Untergrundspeicherformation
Mecklenburg-Vorpommern, Mecklenburgische Seenplatte
Objektdaten
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Objekt-Nr.VV71-2450-000414
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BundeslandMecklenburg-Vorpommern
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KreisMecklenburgische Seenplatte
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GemeindeMirow, Stadt
Wesenberg, Stadt
Wustrow -
GemarkungWesenberg
Drosedow
Leussow
Peetsch
Zirtow -
Flurstückkeine
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ObjektartBodenschätze-Interessenbekundung
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Größe7.599.282 m²
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OrientierungswertDie BVVG ruft zur Bekundung von Kaufinteresse unter Angabe von Preisvorstellungen auf.
Objektbeschreibung
Zur Abgabe von Interessenbekundungen angeboten ist das Bergwerkseigentum Wesenberg-Süd, Formationen und Gesteine, die zur unterirdischen behälterlosen Speicherung geeignet sind.
Ziel des angestrebten Verkaufs dieses Bergwerkseigentums ist mit Blick auf die Nationale Wasserstoffstrategie des Bundes und des Projektes European Hydrogen Backbone prioritär die Errichtung und der Betrieb eines Untergrundspeichers für Wasserstoff bzw. dessen Derivate. Der abzuschließende Kaufvertrag wird eine entsprechende Verpflichtung enthalten.
Davon begründet abweichende Gebote sind gleichwohl zulässig.
Bergwerkseigentum
Wesenberg-Süd Nr. 264/90/914
Verliehen für den Bodenschatz
Formationen und Gesteine, die zur unterirdischen behälterlosen Speicherung geeignet sind
Größe des Bergwerksfeldes
7.599.282 m²
Rechtliche Einordnung
aufrechterhaltenes altes Bergwerkseigentum gemäß § 151 BBergG
Oberflächennutzung
Die Geländeoberfläche über dem Bergwerksfeld Wesenberg-Süd wird überwiegend forstwirtschaftlich genutzt, daneben für die Landwirtschaft und für Siedlungs- und Erholungszwecke sowie für Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur. Anteilig handelt es sich um Gewässerflächen.
Flächen der BVVG
Im Bestand der BVVG befinden sich derzeit zwei ganz bzw. teilweise über dem Bergwerksfeld belegene Flurstücke, die absehbar in das Nationale Naturerbe überführt werden. Sie sind nicht Gegenstand der Ausschreibung. Sofern die Flächen für die Nutzung des Bergwerkseigentums technisch erforderlich sind, wird die BVVG die Möglichkeit eines Verkaufs auf entsprechenden Antrag hin prüfen.
Vergleichbares Bergwerkseigentum der BVVG
Für eine Veräußerung gemeinsam mit dem Bergwerkseigentum Wesenberg-Süd steht das Bergwerkseigentum Wesenberg-Nord, ebenfalls verliehen für den Bodenschatz Formationen und Gesteine, die zur unterirdischen behälterlosen Speicherung geeignet sind, zur Verfügung, vgl. gesondertes Exposé.
Neben dem Bergwerkseigentum Wesenberg-Süd und -Nord steht im Land Mecklenburg-Vorpommern das Bergwerkseigentum Fresendorf für den Erwerb zur Verfügung sowie im Land Sachsen-Anhalt das Bergwerkseigentum Meßdorf - alle verliehen für den Bodenschatz Formationen und Gesteine, die zur unterirdischen behälterlosen Speicherung geeignet sind, vgl. gesonderte Exposés. Diese Standorte betreffen Formationen und Gesteine für die Errichtung und den Betrieb von Untergrundkavernenspeichern.
Das Bergwerkseigentum Rosa in Thüringen betrifft eine Porenspeicherformation, vgl. gesondertes Exposé.
Verfügbare Literaturquellen
Quellen:
[1] Projekt Priepert GSS, Untersuchung der Strukturellen Verhältnisse des Salinars und Subsalinars im Bereich der Friesacker Strukturzone durch digital-seismische CRP-Messungen. Überprüfung der Z-Hochlage Ahrensberg. Erhöhung der Kenntnisse über den Salzstock Wesenberg. (66-Blatt und 24 a, b und 36 a) vom 31.3.72, VEB Geophysik,
[2] Geologisch-Technischer-Ökonomischer Abschlußbericht der Forschungsbohrung E Wesenberg 1/72, Teil I: Geologischer Abschlußbericht vom 12.10.1973, VEB Erdöl und Erdgas Grimmen, DB Geologie (189 Blatt inkl. Anlagen) sowie die Geologischen Abschlußberichte der weiteren Bohrungen,
[3] Schulze, W. (1994): Geologische Kurzcharakteristik von Bergwerkseigentum der Treuhandanstalt an Speicherraum für Untergrundspeicherung, Deponie oder Endlager, 28.11.1994, Seiten 14 bis 18,
[4] Geologische Karte von Mecklenburg-Vorpommern, Übersichtskarte 1 : 500 000 – Zechsteinsalzstrukturen - GÜK 500, Strukturen, 1. Auflage, Schwerin 1997, Hrsg. Geologisches Landesamt Mecklenburg-Vorpommern,
[5] Sehm, K. und Alisch, U. (2002): Verkaufsprospekt für das Bergwerkseigentum Wesenberg-Süd, FUGRO CONSULT GmbH, 12.09.2002, 23 S. zzgl. 8 Anlagen,
[6] Geoportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern, GAIA-MV – Abfrage zuletzt am 20.03.2023,
[7] Autorenverbund (2020): Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) -Internetportal „Informationssystem Salz: Planungsgrundlagen, Auswahlkriterien und Potenzialabschätzungen für die Errichtung von Salzkavernen zur Speicherung von Erneuerbaren Energien (Wasserstoff und Druckluft) – Doppelsalinare und flach lagernde Salzschichten (InSpEE-DS)”.- Hannover, Erscheinungsdatum der downloadbaren Materialien 24.03.2020 – 30.06.2020 - Abfrage zuletzt am 20.03.2023,
[8] Bundesregierung (2023): Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie NWS 2023.- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Hrsg.) Berlin, 26.07.2023, 31 Seiten.
Geologische Verhältnisse
Der Salzstock Wesenberg liegt an der Südflanke der zur Norddeutsch-Polnischen Senke gehörenden Mecklenburg-Brandenburg-Senke. Es handelt sich um einen pilzförmigen Salzstock, der ausgedehnte Überhänge aufweist und einem Salzkissen aufsitzt. Das Dach des Salzstockes besteht aus unterschiedlich mächtigem, verfaltetem oder verschupptem Hauptanhydrit. Ihm lagert Eozän auf, das zu den Rändern hin bis auf 600 m absinkt.
Aufgrund nicht erkennbarer Beziehungen des Salzstockes zu regionalen Störungszonen wird von einer rein halokinetischen Entstehung des Salzstockes ausgegangen.
Untersuchungsstand
Die GÜK 500 [4] fasst die Ergebnisse der bis zum Jahr 1990 durchgeführten reflexionsseismischen, gravimetrischen und magnetischen Oberflächenmessungen zusammen und weist unter der Strukturnummer 59 den Salzstock Wesenberg als etwa kreisrunden, von einem konzentrischen, relativ breiten Überhang umgeben Diapir mit anhydritischem Hutgestein aus.
Die Oberkante des Salzstockes befindet sich ca. 300 m unter der Geländeoberfläche. Sein Dach hat eine Ausdehnung von etwa 12 km², darunter die Kernzone mit etwa 8 km². Die Kernzone des Salzstockes ist ca. 3.000 m mächtig
. Die Überhänge sind hingegen ca. 500 m mächtig.
Innerhalb des Bergwerksfeldes Wesenberg-Süd befindet sich eine Erkundungsbohrung aus dem Jahr 1972 mit einer Endteufe von 5.160 m. Mit dieser Bohrung wurde eine Teufenlage der Oberkante des Salzstockes bei 2.447 m und die Existenz eines Salzüberhanges im Teufenbereich von 303 m bis 1640 m nachgewiesen, vgl. [5].
Zur Soleversenkung wurden vor 1990 in der westlichen Randsenke Bohrungen mit Endteufen von über 1.800 m abgeteuft. Sie befinden sich westlich außerhalb des heutigen Bergwerksfeldes.
Zu hydrogeologischen Fragen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Süßwasser zur Aussolung und der Versenkung der Sole wurden in den 1970er Jahren Studien angefertigt.
Petrographische und qualitative Kennzeichnung
Das den Salzstock Wesenberg aufbauende überwiegend monomineralische Gestein Halitit besteht zu 90 % aus Halit und zu 10 % aus Anhydrit. Stratigrafisch wird das Gestein dem Zechstein der Staßfurt-Formation zugeordnet.
Verwendungsmöglichkeiten
Gemäß [3] sprechen die Beschaffenheit des Daches, der innere Bau und die Geometrie des Salzstockes Wesenberg sowie seine geringe Teufenlage für seine sehr hohe Eignung zur Anlage von Hohlräumen (Kavernen oder Auffahrungen) für die Speicherung oder Endlagerung. Neuere Studien weisen den Salzstock Meßdorf als geeignet für die Speicherung von Druckluft und Wasserstoff aus, vgl. [7].
Nutzungssituation
Das Bergwerksfeld Wesenberg-Süd ist unverritzt.
Im Gegensatz zum Bergwerksfeld Wesenberg-Nord fand im Bereich des Bergwerksfeldes Wesenberg-Süd keine Anlage von Kavernen für eine industrielle Versuchsnutzung statt.
Im Bereich des heutigen Bergwerksfeldes Wesenberg-Nord waren vor dem Jahr 1990 im Rahmen einer industriellen Versuchsnutzung des Salzstockes Wesenberg zur Einlagerung von Kraftstoffen im Teufenbereich zwischen 510 m und 785 m fünf Versuchskavernen mit einem Nutzvolumen von 360 m³ bis 8.200 m³ angelegt worden.
Im Bereich des Bergwerksfeldes Wesenberg-Süd erscheint gemäß [5] unter Berücksichtigung der Konditionen für die Anlage von Kavernen zur Nutzung als Gasspeicher nach den im Jahre 2002 gültigen deutschen Standards beispielsweise die Anlage von 9 Kavernen mit einem Solvolumen von je 380.000 m³ in einem nordwestlich des Zirtowsees liegenden Feldesteil möglich.
Industrielle und volkswirtschaftliche Bedeutung
Der Salzstock Wesenberg hat für die Speicherung von Gasen und Flüssigkeiten bzw. für die Auffahrung von Hohlräumen zur Einlagerung fester Stoffe, auch im Zusammenhang mit dem für die Zukunft gewollten Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft überregionale Bedeutung, vgl. [8]. Eine Einbindung in den European Hydrogen Backbone kann geprüft werden.
ÖFFENTLICHE PLANUNG
Landesplanerische Einordnung
Gemäß den Zielen und Grundsätzen der aktuellen Raumordnung und Landesplanung befindet sich das Gelände über dem Bergwerksfeld innerhalb eines großräumigen Vorbehaltsgebietes für Tourismus. Daneben ist es von kleinräumigen Vorbehaltsgebieten für die Landwirtschaft und geringfügig von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Naturschutz und Landwirtschaft betroffen. Die entlang der südlichen Feldesbegrenzung verlaufende Bundesstraße B 198 ist als Bestandteil des überregionalen Straßennetzes dargestellt.
Hinsichtlich des unterirdischen Raumes soll die planerische Gestaltung unter der Erdoberfläche die nachhaltige Nutzung der Potenziale im Räth/Lias-Komplex und in den Salzstöcken des Zechsteins gewährleisten. Der Salzstock Wesenberg ist als Vorrangraum zur Speicherung von Erdgas, Synthesegas (einschließlich seiner Vorstufen) oder Druckluft in Abbildung 32 und 33 eingetragen. Des Weiteren wird im geltenden LEP-2016 ausgeführt: „Die Ressource Grundwasser ist durch Planungen, Maßnahmen, Vorhaben, Funktionen und Nutzungen des unterirdischen Raums nicht zu beeinträchtigen. Das ordnungsgemäß durchgeführte Durchteufen von grundwasserführenden Schichten stellt keine Beeinträchtigung dar. Eine Förderung aus dem tieferen Untergrund ist in der Regel und bei Nachweis der geologischen Barrieren im Zulassungsverfahren unbedenklich. … Die Einleitung bei der Kavernenherstellung anfallenden salzbelasteten Restwässer in Gewässer soll in einer umweltverträglichen Konzentration und nicht in Binnengewässer erfolgen.“
Quellen:
Rohstoffsicherungskonzept von 06/2006, Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern 2016 (LEP-MV 2016), per “Landesverordnung über das Landesraumentwicklungsprogramm (LEP-LVO M-V) vom 27.05.2016” mit Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land
Mecklenburg-Vorpommern vom 08.06.2016 (GVOBl. M-V 2016, S. 322) in Kraft getreten
Regionalplanerische Einordnung
Gemäß des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes RREP MS 2011 soll bei allen Planungen „darauf geachtet werden, dass die Förderung untertägiger Rohstoffvorkommen, auch wenn sie derzeit nicht genutzt werden, auf Dauer nicht blockiert wird. Die Optionen für die weitere Nutzung von Erdwärme und Sole sowie für Untergrundspeicher sollen offen gehalten werden.“ Der Untergrundspeicherstandort Wesenberg ist in der Abbildung 32 explizit dargestellt.
In den Karten ist eine von der Übergabestation in Wesenberg kommende und das Bergwerksfeld Wesenberg-Süd querende Ferngasleitung abgebildet, von der eine Stichleitung zu dem oberirdisch über dem Bergwerksfeld Wesenberg-Nord betriebenen Tanklager abzweigt. Die das Bergwerksfeld Wesenberg-Nord querende Bahnlinie Neustrelitz-Mirow ist als Bestandteil des überregionalen Schienennetzes eingetragen. Die entlang der Feldesbegrenzung mit dem Bergwerksfeld Wesenberg-Süd verlaufende Bundesstraße B 198 ist als Bestandteil des großräumigen Straßennetzes eingeordnet und wird von einer regional bedeutsamen Radroute begleitet.
Das Gelände über dem Bergwerksfeld insgesamt ist als Tourismusentwicklungsraum und zu geringen Teilen als Vorrang- und Vorbehaltsgebiet für Naturschutz und Landschaftspflege dargestellt, das von dem örtlichen Straßen- und Wegenetz durchzogen wird.
Ein Vorbehaltsgebiet für Trinkwasser erstreckt sich über geringe Teile der Bergwerksfelder Wesenberg-Nord und -Süd.
Quelle:
Regionales Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte“, in Kraft getreten am 22.10.2011
Windgebiete
Das Bergwerksfeld wird gegenwärtig von ausgewiesenen Windgebieten nicht überlagert. Für die Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Mecklenburgische Seenplatte in Bezug auf Eignungsgebiete für Windenergieanlagen wurde die 4. Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung im Jahr 2021 durchgeführt, deren abgewogene Stellungnahmen gegenwärtig in die Erarbeitung des 4. Entwurfes einfließen.
Quellen:
BVVG-GIS, Regionales Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte, als Landesverordnung festgesetzt und veröffentlicht im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern nebst Fortschreibung des Kapitels 5.6. Energie vgl. Internetportal der Regionalen Planungsgemeinschaft Mecklenburgische Seenplatte – abgefragt zuletzt am 16.02.2023, Umwelt-Kartenportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Kommunale Planung
Im Bereich des Bergwerksfeldes Wesenberg-Süd gelten vier Flächennutzungspläne. Die geltenden Flächennutzungspläne für die Gemeinden Wesenberg, Roggentin und Mirow weisen das Bergwerksfeld Wesenberg-Süd vollumfänglich als Flächen „unter denen Bergbau umgeht oder die für den Abbau von Mineralien bestimmt sind“ aus.
Zu den oberirdischen Nutzungen zählen Flächen für Wald, Landwirtschaft, Wohnbau, der Erholung dienende Sondergebiete, für die Abgrabung oder die Gewinnung von Bodenschätzen, für Wasserwirtschaft, für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sowie für Hauptversorgungsleitungen (Strom) und örtliche Hauptverkehrsstraßen/Verbindungswege.
Quellen:
Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Flächennutzungsplan der Stadt Wesenberg vom 14.12.2002 mit der in 06/2022 genehmigten 7. Änderung von 11/2021, der im Jahr 2014 mit der Stadt Mirow fusionierten Gemeinde Roggentin vom 05.08.2007
und der Stadt Mirow vom 21.03.2009, Bauleitplanungsportal des Amtes Mecklenburgische Seenplatte, und Wustrow vom 28.11.2001
SCHUTZGEBIETE/BELASTUNGEN
Trinkwasserschutz
Das Bergwerksfeld Wesenberg-Süd ist von den Trinkwasserschutzzonen I, II und III der Wasserfassung Zirtow betroffen. Inwieweit die Trinkwasserschutzzone III der Wasserfassung Zenzower Straße entlang der nördlichen Feldesbegrenzung noch besteht, bleibt zum etwaigen Planungsstand einer Nutzung zu prüfen.
Quellen:
Regionales Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte, veröffentlicht im Amtsbl. Mecklenburg-Vorpommern Nr. 43 vom 21.10.2011 - S.637, BVVG-GIS, Kartenportal des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG), Umweltkartenportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern – Abfrage zuletzt 18.01.2023
Naturschutz
Der südwestliche Teil des Bergwerksfeldes Wesenberg-Süd wird von dem FFH-Gebiet „Kleinseenlandschaft zwischen Mirow und Wustrow“ erfasst. Der Ost- und Zentralteil des Bergwerksfeldes Wesenberg-Süd liegt im ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet „Neustrelitzer Kleinseenplatte“.
Mehrere gesetzlich geschützte Biotope sind an der Geländeoberfläche des Bergwerksfeldes ausgewiesen.
Quellen:
Quelle [5] vgl. Rubrik LAGERSTÄTTE, Kartenportal des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG), Umweltkartenportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern – Abfrage zuletzt 23.01.2023
Bodendenkmale
Gemäß Quelle [5] der Rubrik LAGERSTÄTTE sind im Bereich des Bergwerksfeldes Wesenberg-Nord acht Bodendenkmale bekannt. Weitere Hinweise können den Topografischen Karten und den Flächennutzungsplänen der Gemeinden entnommen werden. Allgemein ist nicht auszuschließen, dass weitere archäologische Relevanzbereiche betroffen sein könnten und zum konkreten Planungsstand eines Aufschlusses die Stellungnahme des Archäologischen Landesamtes einzuholen ist.
Quellen:
BVVG-GIS: Topografische Karten, Quelle [5] vgl. Rubrik LAGERSTÄTTE, Flächennutzungspläne der Gemeinden vgl. Rubrik RAUMORDNUNGSPLANUNG, Umwelt-Kartenportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Geodatenportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern – Abfragen zuletzt am 25.01.2023
Altlasten-/Kampfmittelverdacht
Hinweise auf etwaige Altlasten liegen mit Ausnahme einer Wildverkippung im Bereich eines Flurstückes bei Zirtow gemäß [5] nicht vor und wurden nicht gesondert geprüft.
Quellen:
Quelle [5] vgl. Rubrik LAGERSTÄTTE und Vortrag „Neues vom Altbergbau in Mecklenburg-Vorpommern“ des Bergamtes Stralsund auf dem 50. Treffen des Arbeitskreises Bergbaufolgen der Deutschen Geologischen Gesellschaft – Geologische Vereinigung vom 23.-25. Juni 2022 in Neubrandenburg
INFRASTRUKTUR/ERSCHLIEßUNG
Verkehrswege
Das Bergwerksfeld Wesenberg-Süd liegt an der Bundesstraße B 198.
Von Wesenberg kommend quert eine Straße in südwestliche Richtung den östlichen Feldesteil.
Das oberirdisch betriebene Tanklager über dem Bergwerksfeld Wesenberg-Nord verfügt über einen Eisenbahnanschluss und eine Zufahrt von der Bundesstraße B 198.
Entlang der Seen queren mehrere Straßen den östlichen Feldesteil.
Quellen:
BVVG-GIS: Topografische Karten
Versorgungsleitungen/-trassen
Über das Bergwerksfeld Wesenberg-Süd führt eine Ferngasleitung. Von dieser ausgehend existiert eine Ferngasstichleitung zum Tanklager Wesenberg über dem Bergwerksfeld Wesenberg-Nord. Deren aktueller Zustand wurde nicht geprüft.
Die kommunalen Gas-, Elektrizitäts-, Wasser- und Abwasserversorgungsanlagen verlaufen zumeist entlang der Straßenverbindungen zwischen der Stadt Wesenberg und den Ortslagen sowie den gewerblichen Einrichtungen.
Erdgastrassen wie die OPAL oder NEL verlaufen nicht unmittelbar entlang des Bergwerksfeldes.
Nähere Informationen zu der über den Standort Wesenberg führenden Gasleitung der E.DIS Netz GmbH, die Netzkopplungspunkte zu diversen vor- und nachgelagerten Netzbetreibern unterhält, können über den Betreiber erfragt werden. Als Transportnetzbetreiber in der Region ist die 50Hertz Transmission GmbH tätig.
Quellen:
Quelle [5] vgl. Rubrik LAGERSTÄTTE, BVVG-GIS: Topografische Karten, Internetportale der E.DIS Netz GmbH, der EWE Netz GmbH und der 50Hz Transportnetz GmbH – Abfrage zuletzt am 28.03.2023
Industriell-gewerbliche Standorte
Unmittelbar am Standort Wesenberg ist ein Tanklagerbetreib tätig.
In einem Umkreis von ca. 20 Kilometern um den Salzstock Wesenberg liegen als größere Gewerbe- und Industriestandorte die Städte Neustrelitz, Neubrandenburg und Waren/Müritz sowie im Land Brandenburg Rheinsberg und Gransee.
Die den Standort Wesenberg querenden Trassen für Stromleitungen, Gastransportleitungen und Bahnstrecken bieten potentielle Anbindungsmöglichkeiten für eine Sektoren und Regionen übergreifende Integration und ggf. industrielle Verbundnutzung.
BESONDERHEITEN
Dauerhafte Beschränkungen
Der den geltenden Standards entsprechende Abstand zu schützenswerten Objekten, Ortslagen und öffentlichen Straßen ist einzuhalten, vgl. Rubriken LAGERSTÄTTE, RAUMORDNUNGSPLANUNG, INFRASTRUKTUR/ ERSCHLIEßUNG und SCHUTZGEBIETE.
Rechtliche Hinweise
Gegenstand dieser Ausschreibung ist ausschließlich das das Bergwerkseigentum Wesenberg-Süd. Die im Bereich des Bergwerksfeldes belegenen Flächen an der Geländeoberfläche, die im Eigentum Dritter stehen, mit deren wesentlichen Bestandteilen sind nicht Gegenstand der Ausschreibung.
In der Vergangenheit haben im Bereich des benachbarten
Bergwerkseigentums Wesenberg-Nord bereits bergbauliche Tätigkeiten stattgefunden. Es befinden sich dort mehrere unterirdische Kavernen.
Das Bergamt Stralsund hatte mit Bescheid vom 18.12.2000 die vormalige, seinerzeit von der BVVG vertretene Bergwerkseigentümerin, BvS, wegen bergrechtlicher Verantwortlichkeit für die o.g. bergbaulich genutzten Anlagen im Bereich des Bergwerkseigentums Wesenberg-Nord nach § 58 Abs. 2 BBergG in Anspruch genommen. Es hat seine Anordnung auf den Widerspruch der BvS hin am 29.10.2007 gemäß § 48 Abs. 1 S. 1 VwVfG zurückgenommen.
Es ist nicht festgestellt, wann die bergbaulichen Tätigkeiten eingestellt wurden. Die bergbaulich genutzten Anlagen sind auf Veranlassung der zuständigen Bergbehörde meistenteils zurück gebaut worden.
Die BVVG wird Kaufinteressenten ihr Einverständnis erteilen, dass diese auch bei der zuständigen Bergbehörde, dem Bergamt Stralsund, Akteneinsicht nehmen.
In einem Kaufvertrag betreffend das Bergwerkseigentum Wesenberg-Süd wird sich die BVVG auch von jeglicher bergrechtlichen Verantwortlichkeit nach § 58 (2) BBergG auch für bergbauliche Tätigkeiten in der Vergangenheit freistellen lassen.
Hinweise zu dem angestrebten Kaufvertrag
Der Verkauf des Bergwerkseigentums Wesenberg-Süd soll mit Blick auf die Nationale Wasserstoffstrategie des Bundes und des Projektes European Hydrogen Backbone zum Zweck der Errichtung und des Betriebs von Untergrundspeichern für Wasserstoff bzw. dessen Derivate erfolgen.
Erweiterungsmöglichkeiten
Ergänzend zu dem Bergwerkseigentum Wesenberg-Süd steht das Bergwerkseigentum Wesenberg-Nord für die Anlage von unterirdischen behälterlosen Speichern zur Verfügung.
DOKUMENTATION
Erkundungsberichte, u.a.
Die vorgenannten Quellen sind, sofern sie nicht ohnehin öffentlich sind, bei der BVVG nach Terminvereinbarung einsehbar.
Für Termine zur Inaugenscheinnahme des eingelagerten Bohrkernmaterials beim Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie in Mecklenburg-Vorpommern (LUNG), wird die BVVG ihre Zustimmung auf gesonderte Anfrage hin im Einzelfall und in Absprache mit dem LUNG erteilen. Dem Wunsch des LUNG entsprechend wird gebeten von direkten Einzelanfragen abzusehen.
Haftungsausschluss
Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH stellt die Inhalte dieses Produktblattes mit Sorgfalt zusammen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen aber ohne Gewähr. Die Angaben dienen nur der unverbindlichen allgemeinen Information und ersetzen nicht die individuelle Befassung mit dem Objekt.
Stand der Informationen: 03/2014 mit Aktualisierungen zuletzt 07/2023
ZUR BEACHTUNG
- Bei dem Bergwerkseigentum Wesenberg-Süd handelt es sich um eine Bergbauberechtigung im Sinne des Bundesberggesetzes (BBergG) vom 13.08.1980 (BGBl I S. 1310), in seiner aktuellen Fassung in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des Einigungsvertragsgesetzes vom 23.09.1990 (BGBl II S. 885), dem Gesetz zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen vom 15.04.1996 (BGBl I S. 602) und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben vom 13.07.1990 (BGBl I S. 1420) in seiner aktuellen Fassung.
- Das BBergG unterscheidet die bergbauliche Berechtigung und ihre Ausübung. Die Bergbauberechtigung vermittelt nur eine Rechtsposition, der Unternehmer erhält das Recht, Bodenschätze aufzusuchen und zu gewinnen. Er darf jedoch von dieser Berechtigung nicht ohne weiteres Gebrauch machen, zur Ausübung der Berechtigung, also zum tatsächlichen Abbau von Bodenschätzen kommt es erst, wenn der entsprechende Betriebsplan aufgestellt und von der zuständigen Bergbehörde zugelassen worden ist.
- Es gelten die Regelungen für Bergwerkseigentum nach § 151 BBergG.
- Die Grundstücke über dem Bergwerksfeld Wesenberg-Süd gehören nicht zu dem Bergwerksfeld.
Die Besichtigung des Bergwerksfeldes kann von öffentlichen Straßen und Wegen aus erfolgen. Wir weisen darauf hin, dass das ungenehmigte Befahren der das Bergwerksfeld überdeckenden Grundstücke nicht gestattet ist.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR INTERESSENBEKUNDUNG
Die BVVG veröffentlicht auf ihrer Webseite Informationen zum ihr verfügbaren Bergwerkseigentum.
Die Informationen dienen einem ersten Überblick zum jeweiligen Bergwerkseigentum. Interessenten können Ihr Erwerbsinteresse unter Angaben des betreffenden Bergwerkseigentums - vorzugsweise schriftlich - gegenüber der BVVG-Zentrale bekunden.
Die Vermarktung/Veräußerung des Bergwerkseigentums erfolgt grundsätzlich über öffentliche Ausschreibungen, um einem breiten Bewerberkreis die Möglichkeit zur Gebotsabgabe zu geben. Die Reihenfolge für die Ausschreibung des Bergwerkseigentums legt die BVVG intern fest; vorliegende Interessenbekundungen werden hierbei nach Möglichkeit berücksichtigt. In jedem Fall werden diejenigen Interessenten, deren Erwerbsinteresse zum Ausschreibungsbeginn bei der BVVG aktenkundig ist, über die Ausschreibung schriftlich informiert.
Nach vorheriger Terminabsprache mit dem o. g. Ansprechpartner kann in den Räumen der BVVG-Zentrale in ggf. vorhandene detaillierte Unterlagen zu dem jeweiligen Bergwerkseigentum Einsicht genommen werden.
Lage
Das Bergwerkseigentum Wesenberg-Süd im Südosten des Landes Mecklenburg-Vorpommern liegt westlich der Stadt Wesenberg. Es erstreckt sich über den südlichen Teil des Salzstockes Wesenberg und einen Teil der ihm westlich vorgelagerten Randsenke und ist unverritzt.
Der Salzstock wurde vor 1990 auch im Bereich des heutigen Bergwerkseigentums Wesenberg-Süd erkundet.
Die dargestellte Position ist nur eine ungefähre Angabe der Lage.
Kontaktdaten
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NameFrau Dr. Sabine Dietrich
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FirmaBVVG - Bereich Verkauf/Verpachtung
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AdresseSchönhauser Allee 120
10437 Berlin -
Tel. Durchwahl