Die BVVG Bodenverwertungs- und -vewaltungsgesellschaft mbH wird auf Bitte der zuständigen Bundesministerien wegen der anhaltenden Krise auf den Produktmärkten für Milch und Schweinefleisch mit Maßnahmen einen Beitrag zur Stabilisierung der Liquiditätslage der davon betroffenen Betriebe leisten.
Die Maßnahmen im Einzelnen sind:
- grundsätzlicher Vorrang der Verpachtung vor einem Verkauf in beschränkten Ausschreibungen,
- im Regelfall beschränkte Ausschreibung pachtfrei werdender Flächen, sofern diese Flächen vorher von einem für beschränkte Ausschreibungen teilnahmeberechtigten Betrieb bewirtschaftet wurden,
- verzinsliche Stundung von Pachtzinsen auf begründeten Antrag des Pächters,
- Möglichkeit der Umwandlung eines 4-jährigen Pachtvertrages mit Direkterwerbsrecht in einen insgesamt 9-jährigen Pachtvertrag ohne Direkterwerbsrecht auf Antrag des Pächters. Dabei wird die bisherige Laufzeit des 4-jährigen Pachtvertrages auf die Gesamtlaufzeit des 9-jährigen Pachtvertrages angerechnet. Diese Option kann allerdings nur einmalig, auf Wunsch des Pächters jedoch auch nur für Teilflächen des 4-jährigen Pachtvertrages ausgeübt werden. Diese Maßnahme gilt für alle Pächter mit 4-jährigen Pachtverträgen mit Direkterwerbsrecht.
Unabhängig von den vorgenannten Maßnahmen wird die BVVG wie bisher bei fälligen Pachtpreisüberprüfungen unter Beachtung des Beihilfe- und Haushaltsrechts die sektorbezogenen Marktverhältnisse angemessen berücksichtigen.
Die Regelungen gelten zunächst bis Ende 2016.
Die BVVG wurde 1992 gegründet und ist vom Bund beauftragt, die ehemals volkseigenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen zu privatisieren.
Die Pressemitteilung steht Ihnen als Download zur Verfügung.